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OLG Frankfurt, 09.12.2005 - 3 Ws 992/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
In sich geschlossene und aus sich heraus verständliche Darstellung des Sachverhalts zur objektiven und subjektiven Tatseite als Voraussetzung einer Antragschrift i.S.d. Strafprozessordnung (StPO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 47
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 28.04.2021 - 1 Ws 513/20
Strafanzeige gegen Sitzungspräsidenten wegen Äußerungen in Fernsehsitzung; …
Wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausführt, wird der Antrag jedoch hinsichtlich eines Privatklagedelikts auch dann unzulässig, wenn das Privatklagedelikt in Tateinheit mit einem Offizialdelikt vorgeworfen wird, der Verdacht eines Offizialdelikts jedoch - wie hier - nicht begründet ist (…vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, 1 Ws 225/08 v. 11.12.2008 - Rn. 4 n. juris; OLG Frankfurt a. M., 3 Ws 992/05 v. 09.12.2005 - NStZ-RR 2006, 47;… KK-StPO/Moldenhauer, a.a.O., § 172 Rn. 40). - OLG Frankfurt, 01.07.2013 - 1 Ws 78/13
Formerfordernisse für Antrag nach § 172 StPO
Hierzu ist eine in sich geschlossene und aus sich heraus verständliche Darstellung des Sachverhalts zur objektiven und subjektiven Tatseite erforderlich, aus dem sich der dem Beschuldigten zur Last gelegte Straftatbestand ergibt und der bei Unterstellung hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigen würde (ständige Rechtsprechung des OLG Frankfurt a.M., z.B. Beschlüsse vom 14.02.2005 - 3 Ws 105/05 - und vom 09.12.2005 - 3 Ws 992/05 - m.w.N.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 365; OLG Hamm NStZ 1992, 250;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage, § 172 Rdnr. 27 ff.).